Führerschein „BF17“

Führerschein „BF17“

Vor einigen Jahren wurde in Deutschland begleitetes Fahren mit 17 (BF17) eingeführt.

  • Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem 17. Geburtstag in der Fahrschule begonnen werden.
  • Mindestens eine Begleitperson muss zur Verfügung stehen.

Anforderungen an die Begleitperson